Betriebsrat Blog - Eine Versicherte, die Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, muss einen zu viel gezahlten Betrag von ca. 212 Euro nicht an die Rentenversicherung zurückzahlen. Das entschied nun das Sozialgericht Gießen (Urteil vom 30.07.2014, S 4 R 451/12). Zurückgezahlt werden muss nur, wenn grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vorliegt. mehr
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