Szary Blog -
Urlaub und Urlaubsabgeltung gibt es bei Dauererkrankung nur für längstens 2 Jahre. 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfallen
die Ansprüche. Das hat das Bundesarbeitsgericht
(BAG) am 7.8.2012 entschieden. Langzeiterkrankte Arbeitnehmer können daher den Urlaubsanspruch nicht über Jahre ansammeln und dann
nach Ende der Arbeitsunfähigkeit nehmen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältn… mehr
