Rechtslupe -
Eine hochgradige beidseitige Sehbehinderung mit beidseitigem Zentralskotom stellt eine schwere spezifische Leistungsbehinderung dar,
welche die Pflicht zur Benennung zumindest einer konkreten Verweisungstätigkeit begründet.
Tätigkeiten, die zu ihrer Ausübung einer blindentechnischen G... mehr
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