Michael Langhans -
Das sozialgerichtliche Verfahren kennt – anders als andere Prozessordnungen – eine Missbrauchsgebühr für den Fall, dass eine Person ein
Verfahren fortbetreibt, obwohl die Rechtsverfolgung sinnlos ist und keine Aussicht auf Erfolg bietet.
§192 SGG lautet insoweit
(1) Das Ge... mehr
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