Rechtslupe -
Die in § 33 Abs.2,3 TV-L geregelte auflösende Bedingung bei unbefristeter teilweiser Erwerbsminderung ist unwirksam, soweit nach den
Feststellungen des Rentenversicherungsträgers eine Teilzeitkraft ihre bisherige Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz im bisherigen Umfang
ausüben kann. Eine... mehr
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