Rechtslupe -
Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente unterliegt bei einem Rentenbeginn in 2005 oder früher der Besteuerung mit 50% (§ 22 Nr. 1 Satz 3
a) aa) EStG), entschied jetzt das Finanzgericht Düsseldorf.
Zu den in § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG bezeichneten Einkünften gehören nach Satz 3 Buchst. a D... mehr
↧